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   VG Düsseldorf, 22.01.2014 - 16 K 8547/13   

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VG Düsseldorf, 22.01.2014 - 16 K 8547/13 (https://dejure.org/2014,22901)
VG Düsseldorf, Entscheidung vom 22.01.2014 - 16 K 8547/13 (https://dejure.org/2014,22901)
VG Düsseldorf, Entscheidung vom 22. Januar 2014 - 16 K 8547/13 (https://dejure.org/2014,22901)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Kein Anspruch des Nachbarn einer Güterverkehrsstrecke der Bahn auf Minderung der Immissionen durch Bahnlärm

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Kein Anspruch des Nachbarn einer Güterverkehrsstrecke der Bahn auf Minderung der Immissionen durch Bahnlärm

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerfG, 29.10.1987 - 2 BvR 624/83

    Lagerung chemischer Waffen

    Auszug aus VG Düsseldorf, 22.01.2014 - 16 K 8547/13
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ergibt sich aus Artikel 2 Abs. 2 Satz 1 GG allerdings nicht nur ein subjektives Abwehrrecht, vielmehr begründet die Norm auch verfassungsrechtliche Schutzpflichten (vgl. BVerfGE 77, 170; BVerfGE 79, 174; BVerfGE 56, 54).

    Eine Verletzung von Schutzpflichten kann erst dann festgestellt werden, wenn die öffentliche Gewalt Schutzvorkehrungen entweder überhaupt nicht getroffen hat oder die getroffenen Regelungen und Maßnahmen offensichtlich gänzlich ungeeignet oder völlig unzulänglich sind, das Schutzziel zu erreichen (vgl. BVerfGE 79, 174, Rn. 82 und BVerfGE 77, 170, Rn. 101).

  • BVerfG, 14.01.1981 - 1 BvR 612/72

    Fluglärm

    Auszug aus VG Düsseldorf, 22.01.2014 - 16 K 8547/13
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ergibt sich aus Artikel 2 Abs. 2 Satz 1 GG allerdings nicht nur ein subjektives Abwehrrecht, vielmehr begründet die Norm auch verfassungsrechtliche Schutzpflichten (vgl. BVerfGE 77, 170; BVerfGE 79, 174; BVerfGE 56, 54).

    Die Entscheidung über die Reichweite des Schutzes, die häufig Kompromisse erfordert, gehört nach dem Grundsatz der Gewaltenteilung und dem demokratischen Prinzip in die Verantwortung des vom Volk unmittelbar legitimierten Gesetzgebers und kann von der Rechtsprechung in der Regel nur begrenzt nachgeprüft werden (vgl. BVerfGE 56, 54, Rn. 66).

  • BVerwG, 07.03.2007 - 9 C 2.06

    Planfeststellung; Straßenbauvorhaben; Verkehrslärm; Lärmschutz; nicht

    Auszug aus VG Düsseldorf, 22.01.2014 - 16 K 8547/13
    Für frühere Beschlüsse gilt die Regelung nicht (vgl. BVerwG, NVwZ 2007, 827).

    Diese Enteignungsschwelle wird sowohl von der Rechtsprechung der Zivilgerichte als auch vom Bundesverwaltungsgericht bei 70 bis 75 dB (A) tags und 60 bis 65 dB (A) nachts angesetzt (vgl. BGH, NJW 1986, 1980; NJW 1993, 1700; BVerwG NVwZ 2007, 827; NVwZ 2007, 225 und NVwZ 2009, 29).

  • BVerfG, 30.11.1988 - 1 BvR 1301/84

    Straßenverkehrslärm

    Auszug aus VG Düsseldorf, 22.01.2014 - 16 K 8547/13
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ergibt sich aus Artikel 2 Abs. 2 Satz 1 GG allerdings nicht nur ein subjektives Abwehrrecht, vielmehr begründet die Norm auch verfassungsrechtliche Schutzpflichten (vgl. BVerfGE 77, 170; BVerfGE 79, 174; BVerfGE 56, 54).

    Eine Verletzung von Schutzpflichten kann erst dann festgestellt werden, wenn die öffentliche Gewalt Schutzvorkehrungen entweder überhaupt nicht getroffen hat oder die getroffenen Regelungen und Maßnahmen offensichtlich gänzlich ungeeignet oder völlig unzulänglich sind, das Schutzziel zu erreichen (vgl. BVerfGE 79, 174, Rn. 82 und BVerfGE 77, 170, Rn. 101).

  • BGH, 25.03.1993 - III ZR 60/91

    Enteignender Eingriff durch militärischen Fluglärm

    Auszug aus VG Düsseldorf, 22.01.2014 - 16 K 8547/13
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs steht dem Betroffenen ein öffentlich-rechtlicher Anspruch auf Entschädigung zu, wenn Verkehrsimmissionen von hoher Hand erfolgen, ihre Zuführung nicht untersagt werden kann, sie sich als unmittelbarer Eingriff in nachbarliches Eigentum darstellen und sie die Grenze dessen überschreiten, was ein Nachbar nach § 906 BGB entschädigungslos hinnehmen muss (vgl. BGHZ 97, 114; NJW 88, 900; BGHZ 122, 76).

    Diese Enteignungsschwelle wird sowohl von der Rechtsprechung der Zivilgerichte als auch vom Bundesverwaltungsgericht bei 70 bis 75 dB (A) tags und 60 bis 65 dB (A) nachts angesetzt (vgl. BGH, NJW 1986, 1980; NJW 1993, 1700; BVerwG NVwZ 2007, 827; NVwZ 2007, 225 und NVwZ 2009, 29).

  • BGH, 06.02.1986 - III ZR 96/84

    Enteignungsansprüche eines Grundstückseigentümers wegen von einer Fernstraße

    Auszug aus VG Düsseldorf, 22.01.2014 - 16 K 8547/13
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs steht dem Betroffenen ein öffentlich-rechtlicher Anspruch auf Entschädigung zu, wenn Verkehrsimmissionen von hoher Hand erfolgen, ihre Zuführung nicht untersagt werden kann, sie sich als unmittelbarer Eingriff in nachbarliches Eigentum darstellen und sie die Grenze dessen überschreiten, was ein Nachbar nach § 906 BGB entschädigungslos hinnehmen muss (vgl. BGHZ 97, 114; NJW 88, 900; BGHZ 122, 76).

    Diese Enteignungsschwelle wird sowohl von der Rechtsprechung der Zivilgerichte als auch vom Bundesverwaltungsgericht bei 70 bis 75 dB (A) tags und 60 bis 65 dB (A) nachts angesetzt (vgl. BGH, NJW 1986, 1980; NJW 1993, 1700; BVerwG NVwZ 2007, 827; NVwZ 2007, 225 und NVwZ 2009, 29).

  • BVerwG, 09.02.1995 - 4 C 26.93

    Schallschutz - Schallschutzwand - Aktiver Schallschutz - Passiver Schallschutz -

    Auszug aus VG Düsseldorf, 22.01.2014 - 16 K 8547/13
    Der Bundesgesetzgeber wollte die "schleichende", nicht durch Maßnahmen des Baulastträgers veranlasste oder ausgelöste Veränderung der Verkehrsfunktion und damit die Steigerung des Verkehrslärms nur als eine Frage künftiger Lärmsanierung erfasst sehen (vgl. BVerwG, NVwZ 1995, 907 (908)).
  • BVerwG, 15.12.2011 - 7 A 11.10

    Planfeststellung; Ausbaustrecke; erheblicher baulicher Eingriff;

    Auszug aus VG Düsseldorf, 22.01.2014 - 16 K 8547/13
    In einer solchen Situation hat das Bundesverwaltungsgericht (vgl. NVwZ 2012, 1120) einen Schutzanspruch als nicht spruchreif angesehen, wenn zuvor zu entscheiden ist, ob nicht wegen Unverhältnismäßigkeit des Aufwandes für aktiven Lärmschutz lediglich passiver Lärmschutz geleistet werden muss.
  • BGH, 10.12.1987 - III ZR 204/86

    Vorliegen eines öffentlich-rechtlichen Anspruchs auf Entschädigung -

    Auszug aus VG Düsseldorf, 22.01.2014 - 16 K 8547/13
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs steht dem Betroffenen ein öffentlich-rechtlicher Anspruch auf Entschädigung zu, wenn Verkehrsimmissionen von hoher Hand erfolgen, ihre Zuführung nicht untersagt werden kann, sie sich als unmittelbarer Eingriff in nachbarliches Eigentum darstellen und sie die Grenze dessen überschreiten, was ein Nachbar nach § 906 BGB entschädigungslos hinnehmen muss (vgl. BGHZ 97, 114; NJW 88, 900; BGHZ 122, 76).
  • BVerwG, 21.01.2004 - 4 B 82.03

    Unbegründete Nichtzulassungsbeschwerde gegen Versagung von

    Auszug aus VG Düsseldorf, 22.01.2014 - 16 K 8547/13
    (Vgl. Bay.VGH, Beschluss vom 24. Juli 2008 - 22 ZB 07.1938 -, juris; BVerwG, NVwZ 2004, 618).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.10.2010 - 13 A 29/10

    § 5a Abs. 5 Allgemeines Eisenbahngesetz ( AEG ) und § 14c Abs. 3 AEG als

  • VGH Bayern, 24.07.2008 - 22 ZB 07.1938

    Anspruch eines Dritten auf aufsichtliches Einschreiten gegen

  • VGH Baden-Württemberg, 25.04.2012 - 5 S 927/10

    Lärmschutzauflagen zum Planfeststellungsbeschluss betreffend Schienenweg;

  • VG Würzburg, 09.06.2010 - W 6 K 09.341

    Eisenbahnaufsicht; Hafenbahn

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.05.2013 - 16 A 434/11

    Anspruch auf nachträgliche Schutzanordnung i.R.e. Planfeststellung für eine

  • VG Hannover, 26.01.2010 - 4 A 888/09

    Behörde; Bestimmtheit; Betriebsgrundstück; Eisenbahnbundesamt; Gemengelage;

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